In fast allen Bundesländern ist mittlerweile ein Wolfsmanagement etabliert, das vorsieht, die Halter von Nutztierbeständen durch finanziellen Ausgleich von Schäden und Förderung von Präventionsmaßnahmen zu unterstützen. In Nordrhein-Westfalen ist dies über die Förderrichtlinien Wolf seit Februar 2017 geregelt. Hierbei stehen vor allem die Schaf- und Ziegenhalter im Fokus, da diese Nutztierarten besonders durch Übergriffe von Wölfen betroffen sind. In NRW wurden daher auch Mindeststandards für den Schutz dieser Tiere vorgeschrieben. Deren Einhaltung ist jedoch nur in einem Wolfsgebiet Voraussetzung für mögliche Ausgleichszahlungen. Einen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen besteht nicht.
Das LANUV NRW bildet gemeinsam mit der Natur- und Umweltschutz-Akademie (NUA NRW) ehrenamtliche Luchs- und Wolfsberater aus. Diese sind erste Ansprechpartner in der Region und schnell vor Ort, wenn es den Verdacht auf eine Wolfssichtung oder einen Wolfsriss gibt. Eine aktuelle Liste der Luchs- und Wolfsberater findet sich unter folgender Adresse: https://wolf.nrw.de/wolf/web/babel/media/luchs_wolfsberater_nrw.pdf.
Die Luchs- und Wolfsberater können direkt kontaktiert werden, eine Kontaktaufnahme ist auch über das LANUV möglich. Hierzu wenden Sie sich werktags zu den normalen Geschäftszeiten an die LANUV-Zentrale (02361-305-0), außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende steht Ihnen die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV zur Verfügung (0201-714488).
Das Umweltministerium hat im Februar 2017 zwei Förderrichtlinien herausgegeben. Ziel der Richtlinien ist es, durch den Wolf verursachte Schäden zu verhindern oder zu verringern und damit die Akzeptanz der Wiederbesiedlung Nordrhein-Westfalens durch den Wolf zu erhöhen. Zu diesem Zweck gewährt das Land Nordrhein-Westfalen freiwillige Leistungen und Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung der mit der Rückkehr des Wolfes verbundenen wirtschaftlichen Belastungen. Lesen Sie hier die Eckpunkte der Förderrichtlinie und hier die Förderrichtlinie im Wortlaut. Den Änderungserlass vom 06.03.2019 finden Sie im Ministerialblatt NRW, ebenso den Änderungserlass vom 17.03.2020.
Eine Ausrottung der heimischen Beutetiere durch Wölfe ist nicht zu erwarten, denn das Territorium eines Wolfsrudels ist normalerweise so groß, dass es auch auf lange Sicht genügend Beutetiere für den Fortbestand des Rudels umfasst. Die Zahl überlebender Welpen pro Jahr ist von der Beutetierdichte und -verfügbarkeit abhängig. Werden die Beutetiere seltener, erreichen auch weniger Wolfswelpen das Erwachsenenalter und die älteren Nachkommen müssen früher aus dem Gebiet abwandern, werden also von den Eltern nicht mehr im gleichen Maß geduldet. Außerdem verstärkt sich die Konkurrenz zwischen benachbarten Rudeln und es kommt zu mehr Auseinandersetzungen. Die Lebensweise des Wolfes (Leben in Rudeln mit ausgesprochener Territorialität, Abwanderung der Jungwölfe) verhindert daher ein beliebiges Anwachsen der Wolfsdichte in einem bestimmten Gebiet.
Davon abweichend kann es aber in vom Menschen geschaffenen Sondersituationen zu einem verstärkten Rückgang bis hin zu einer Ausrottung von Beutetieren durch Wölfe kommen. In Fällen, wo Huftiere von Menschen aktiv in Gebieten angesiedelt wurden, die ihren Habitatansprüchen in Bezug auf die Abwehr von Feinden nicht genügen, können sie einem Beutegreifer relativ wehrlos ausgeliefert sein. Dies trifft z.B. auf das Mufflon, eine in den 70er Jahren eingebürgerte Wildschafart, zu. Das Mufflon benötigt steile Felsbereiche, um sich dort vor Beutegreifern in Sicherheit zu bringen. Im flachen, sandigen Gelände können Mufflons ihr spezifisches Fluchtverhalten nicht anwenden und sind für den Wolf eine leichte Beute. Deshalb sind sie heute aus vielen Gebieten, die von Wölfen besiedelt wurden, weitgehend verschwunden.
Nein, denn nach dem Bundesjagdgesetz (§1 BJagdG) ist Wild herrenlos. Erst mit der Erlegung erwirbt der Jagdausübungsberechtigte das Eigentum an einem Stück Wild. Rechtlich gesehen ist Jagd kein Erwerbszweig. Da es sich bei der natürlichen Rückkehr des Wolfes nicht um eine hoheitliche Maßnahme (z.B. Wiederansiedlung) handelt, besteht auch kein Eingriff in einen Vermögenswert. Eine Entschädigung für ausbleibende Einnahmen (jagdliche Erlöse) gibt es daher nicht.
Von einem wildlebenden Wolf geht in der Regel keine Gefahr für Menschen aus. Wölfe sind von Natur aus vorsichtige Tiere, die normalerweise Begegnungen mit Menschen meiden. Sie interessieren sich schlicht nicht für uns Menschen - weder nehmen sie uns als Beutetiere, noch als Artgenossen wahr. Möglich ist, dass sie bei einer Begegnung erst sichern, um die Situation besser einschätzen zu können, bevor sie sich zurückziehen und dass sie auch nicht panisch flüchten, sondern eher gelassen den Rückzug antreten. Welpen können sich dabei neugieriger und unbedarfter verhalten als ältere Wölfe.
Berichte über Angriffe aus früheren Jahrhunderten lassen sich zum größten Teil auf tollwütige Wölfe zurückführen. Deutschland ist in Folge der Ausbringung von Impfködern seit 2008 tollwutfrei. Prädatorische Angriffe - also Fälle, in denen Wölfe Menschen angreifen, um sie zu fressen - wurden auch in historischen Aufzeichnungen als extreme Ausnahmen betrachtet. Prädatorische Wolfsangriffe sind mit sehr speziellen Umweltbedingungen assoziiert. Dies ist in Gebieten mit stark fragmentiertem Habitat, mit extrem niedrigen Beutetierbeständen, mit Wölfen, die sich von Nutztieren und Abfall ernähren, möglich. In diesen Umständen befinden sich Kinder in einer sehr angreifbaren Situation, wenn sie etwa Vieh im Wald hüten. Im heutigen Europa ist das Risiko, dass Wölfe ein solches Verhalten erlernen, sehr gering.
Die instinktive Vorsicht, die Wölfe Menschen gegenüber zeigen, kann sich allerdings deutlich verringern, wenn die Tiere angelockt oder angefüttert werden - absichtlich oder unbewusst. Dann kann es zu problematischem Verhalten kommen. Um Wölfe und andere Wildtiere nicht in die Nähe von Häusern zu locken, sollten Anwohnerinnen und Anwohner in Wolfsgebieten besonders sorgfältig darauf achten, dass Fleisch- und Essensreste nicht auf dem Kompost oder auf Misthaufen entsorgt, sondern vorschriftsmäßig in die Restmülltonne gehören. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten Tierfutter unzugänglich für Wildtiere aufbewahren und Futternäpfe für Hunde und Katzen nicht unbeaufsichtigt im Freien stehen lassen.
Eine zufällige, direkte Begegnung von Mensch und Wolf, etwa beim Spaziergang oder Pilze sammeln im Wald, ist sehr selten, da Wölfe den Menschen meist zuerst bemerken und sich dann nicht zeigen. Dennoch ist eine Begegnung, z.B. bei ungünstigen Windverhältnissen, nicht auszuschließen. Deutlich wahrscheinlicher ist aber eine zufällige Beobachtung vom Auto aus, wenn ein Wolf die Straße überquert.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Wolf sehen, verhalten Sie sich bitte ruhig. Bleiben Sie stehen und halten Sie Abstand. Sprechen Sie das Tier ruhig an, falls es noch nicht auf Sie aufmerksam geworden ist. Bevor es (vermutlich rasch) verschwindet, versuchen Sie sich sein Aussehen gut einzuprägen und melden Sie die Sichtung an das LANUV oder den zuständigen regionalen Luchs- und Wolfsberater. Es ist auch sinnvoll ein Foto zu machen - allerdings nur, wenn sie sich dabei dem Tier nicht weiter annähern, um ein besseres Bild zu bekommen oder es gar verfolgen.
Wenn Ihnen die Situation nicht geheuer ist, laufen Sie nicht davon, sondern gehen Sie langsam rückwärts und sprechen Sie dabei laut. Falls der Wolf nicht wegläuft oder sich Ihnen wider Erwarten annähert, halten Sie an, schreien Sie ihn an und klatschen in die Hände. Versuchen Sie ihn einzuschüchtern, indem Sie sich groß machen und eventuell etwas nach ihm werfen.
In Wolfsgebieten sollten Sie Ihren Hund grundsätzlich immer anleinen. Wenn auch selten, kann es vorkommen, dass sich Wölfe für den Hund interessieren, weil sie in ihm einen Artgenossen sehen. Je nach Situation können Wölfe auf Hunde unterschiedlich reagieren: neutral (dies ist meist der Fall), positiv (der Hund wird als Paarungspartner oder Spielgefährte gesehen) oder negativ (Hund wird als Konkurrent wahrgenommen).
Auch in den ersten beiden Fällen ist es wichtig, dass Sie Ihren Hund nahe bei sich haben, um zu verhindern, dass Wolf und Hund direkt interagieren. Sollte der Wolf dagegen negativ auf den Hund reagieren, sind Sie der größte Schutz für Ihren Hund. Es besteht keine Gefahr für ihn, solange Sie ihn nahe bei sich führen. Kommt der Wolf trotzdem näher, sollten Sie ihm durch lautes Rufen und In-die-Hände-Klatschen Ihre Präsenz deutlich machen. Wenn er sich Ihrer bewusst wird, ergreift der Wolf in der Regel die Flucht.