Der Wolf ist eine international „streng geschützte“ Tierart und genießt damit in Deutschland wie auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union den höchst möglichen Schutzstatus. Den rechtlichen Rahmen bildet insbesondere die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG). In Deutschland gehört der Wolf auch nach Bundesnaturschutzgesetz zu den streng geschützten Arten. So ist es streng verboten, ihn zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Die Jagd auf Wölfe ist daher ausnahmslos untersagt.
Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Darüber hinaus sind jagdrechtliche Konsequenzen wie der Entzug des Jagdscheines oder ein Verbot der Jagd möglich.
Handlungsmöglichkeiten bestehen lediglich bei einzelnen Exemplaren, die dem Menschen aufgrund individueller Verhaltensauffälligkeiten zu nahe kommen – oder wiederholt gesicherte Zäune überwunden haben, um Nutztiere zu töten.
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