Wolfsgebiet Schermbeck

Ein erster genetischer Hinweis auf einen Wolf im Kreis Wesel konnte an einem Schafriss vom 13.04.2018 bei Schermbeck-Bricht erbracht werden. Mit einem zweiten genetischen Nachweis im Juni 2018 anhand einer Wolfslosung (Kot) konnte ein Wolf individualisiert werden: Es handelt sich um einen weiblichen Abkömmling mit der Kennung GW954f aus der niedersächsischen Wolfsfamilie bei Schneverdingen. Aufgrund genetischer Ähnlichkeit zum Befund vom April 2018 geht das Landesumweltamt (LANUV NRW) davon aus, dass es sich um ein und dasselbe Tier handelt, das dort standorttreu geworden ist.

Vor diesem Hintergrund hat das Umweltministerium NRW in dem betreffenden Landschaftsraum mit Wirkung zum 01.10.2018 erstmals ein "Wolfsgebiet" in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen. Zusätzlich wurde im Umfeld des Wolfsgebietes mit Wirkung zum 20.12.2018 eine „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ ausgewiesen. Ein Wolfsgebiet wird bei einer festen Ansiedlung von Wölfen ausgewiesen, das heißt wenn ein Wolf über die Dauer von einem halben Jahr mehrfach in einem Gebiet nachgewiesen werden kann.

Abgrenzung des "Wolfsgebietes Schermbeck" mit umliegender Pufferzone

Das "Wolfsgebiet Schermbeck" mit umliegender Pufferzone umfasst einen bedeutenden Anteil des Naturparks Hohe Mark mit seinen ausgedehnten Wäldern und angrenzenden Kulturlandschaften. Nach Westen hin erstreckt sich das Wolfsgebiet bis zum Rhein, im Süden bis zur A2. Die aktuellen Wolfsnachweise liegen überwiegend inmitten dieses Gebietes mit einem Schwerpunkt in Bottrop, Dinslaken, Hünxe und Schermbeck.

Eine Karte des "Wolfsgebietes Schermbeck" mit umliegender Pufferzone findet sich hier.

Die Abgrenzung des "Wolfsgebietes Schermbeck" umfasst auf einer Fläche vom 957 km² folgende Städte beziehungsweise Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):

  • Kreis Wesel: Schermbeck, Hünxe, Dinslaken, Voerde, Wesel (nur der rechtsrheinische Teil), Hamminkeln
  • Kreis Kleve: Rees (im Nordwesten bis zur B 67)
  • Kreis Borken: Raesfeld
  • Kreis Recklinghausen: Dorsten
  • Kreisfreie Stadt Bottrop (nur der Teil nördlich der A2)
  • Kreisfreie Stadt Oberhausen (nur der Teil nördlich der A2/A3).

Die umliegende „Pufferzone um das Wolfsgebiet“ umfasst auf einer Fläche von 2805 km²die umliegenden Gemeinden. Die Autobahnen A 2 bzw. A 3 und A 42 bilden die südliche Grenze der Pufferzone, da die genannten Autobahnen nach Einschätzung des LANUV für den Wolf eine nahezu unüberwindliche Barriere darstellen.

  • Kreis Borken: Städte Bocholt, Borken, Isselburg, Rhede, Velen, Gemeinden Heiden und Reken.
  • Kreis Kleve: Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kalkar, Kevelaer, Kleve, Rees (nordwestlich der B 67), Straelen, Gemeinden Bedburg-Hau, Issum, Kerken, Kranenburg, Rheurdt, Uedem, Wachtendonk, Weeze.
  • Kreis Recklinghausen: Städte Datteln, Gladbeck (nördlich der A 2), Haltern am See, Herten (nördlich der A 2), Marl, Oer-Erken-schwick, Recklinghausen (nördlich der A 2).
  • Kreis Wesel: Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Wesel (linksrheinischer Teil), Xanten, Gemeinden Alpen und Sonsbeck.
  • Kreisfreie Stadt Duisburg (nördlich der A 42).
  • Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen (nördlich der A 2).
  • Kreisfreie Stadt Oberhausen (nordwestlich der A 3/A 2).

Die Ausweisung eines Wolfsgebietes ist insbesondere für die Nutztierhaltung von großer Bedeutung, da das Land Nordrhein-Westfalen in diesen Bereichen auf der Grundlage der "Förderrichtlinien Wolf" Investitionen in vorbeugende Herdenschutzmaßnahmen fördert. Die im März 2019 und 2020 fortgeschriebenen "Förderrichtlinien Wolf" ermöglichen eine bessere finanzielle Unterstützung der Weidetierhaltung. So sind nun im Bereich der umliegenden Pufferzonen in Nordrhein-Westfalen ebenfalls Präventionsmaßnahmen förderfähig.

Seit dem 01.01.2022 liegt die Zuständigkeit bei der Landwirtschaftskammer NRW https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm

Empfehlung für Herdenschutzberatung der LWK:

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild, deren Weideflächen in ausgewiesenen Wolfsgebieten und den angrenzenden Pufferzonen liegen, können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen.

Den Antragstellerinnen und Antragstellern wird empfohlen, bereits im Vorfeld eines Förderantrags das kostenlose Beratungsangebot der Herdenschutzberatung der Landwirtschaftskammer zu nutzen. Mit dieser frühzeitigen Beratung lässt sich die Antragstellung und -prüfung erleichtern und somit das Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigen. Dies dürfte im Interesse der antragstellenden Weidetierhaltungen liegen.

Kontakt zur Herdenschutzberatung:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm

Für den Bereich des "Wolfsgebietes Schermbeck" stehen aktuell drei Herdenschutz-Sets bereit und können kurzfristig von betroffenen Tierhaltungen bei der Biologischen Station des Kreises Recklinghausen e.V. in Dorsten ausgeliehen werden.

Ansprechpartner Hohe Mark-Set:

Biologische Station Kreis Recklinghausen e.V.
tel 02369 77505 / mobil 0160 4373477
info@biostation-re.de