Förderrichtlinien Wolf

Mit der Veröffentlichung des Runderlasses „Erste Änderung der Förderrichtlinien Wolf“ im Ministerialblatt NRW am 12.08.2025 ist die neue Fassung der Förderrichtlinien Wolf in Kraft getreten. Mit dieser Änderung wird mit der neu geschaffenen „Förderkulisse Herdenschutz“ die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet. Dies bedeutet eine weitgehende Ausdehnung der bisher schon bestehenden Förderkulisse von 51,3% der Landesfläche. Mit dieser Änderung können all Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen eine Förderung beantragen, um ihre Tierhaltungen wolfsabweisend zu gestalten.

In der landesweiten Förderkulisse werden 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden.

Billigkeitsleistungen (Entschädigungen) für wolfsbedingte Schäden mit Rissen von Haus- und Nutztieren werden wie bisher landesweit gewährt. Mit der Einführung eines landesweiten Förderangebots wird nach einer Übergangszeit von einem Jahr die Umsetzung von Herdenschutz (sog. „Grundschutz“) in ganz Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Gewährung einer Billigkeitsleistung. Bisher fand diese Regelung nur für die Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiet“ Anwendung. In den bisher ausgewiesenen „Wolfsgebieten“ ist die bisher geltende Übergangszeit von einem halben Jahr bereits abgelaufen, sodass ein Schaden nur bei Vorhandensein eines entsprechenden Grundschutzes ausgeglichen werden kann.

In der nachfolgenden Karte sind die Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiete“ abgebildet, für die die Übergangszeit bereits abgelaufen ist.

Förderkulissen NRW
Übersichtskarte der Förderkulisse Herdenschutz inklusive der bisherigen Förderkulissen der Kategorie 'Wolfsgebiete'. (Hintergrundkarte: WMS NW DTK SW)

Die neue „Förderkulisse Herdenschutz“ ergänzt die bereits bestehenden Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiete“ und „Pufferzonen“. Mit dem Ende der einjährigen Übergangszeit im August 2026 wird eine Differenzierung zwischen den bereits bestehenden Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiete“ und der jetzt neu geschaffenen „Förderkulisse Herdenschutz“ hinsichtlich der Voraussetzungen für etwaige Entschädigungszahlungen in Schadensfällen (Billigkeitsleistungen im Sinne der Förderrichtlinien Wolf) nicht mehr notwendig sein.

Lesen Sie hier die Eckpunkte der Förderrichtlinie und hier die Förderrichtlinie im Wortlaut.

Herdenschutzberatung und Unterstützung im Antragsverfahren durch die LWK

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Herdenschutzberatung, die Gewährung einer Entschädigung von Wolfsrissen sowie die Bewilligung einer Förderung von Schutzzäunen und der Anschaffung ausgebildeter Herdenschutzhunde in Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen sind zu finden unter: Herdenschutz - Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche kostenlose Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen für alle Weidetierhaltenden an.

Alle Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild können einen Antrag auf Förderung von Präventionsmaßnahmen stellen. Seit dem 01.08.2025 ist ein verpflichtendes Beratungs- und Informationsgespräch durch die Herdenschutzberatung die Voraussetzung für die Bewilligung eines solchen Antrags. Diese neu eingerichtete Antragsmithilfe der Herdenschutzberatung für die Antragstellenden soll die Antragstellung und -prüfung erleichtern und somit das Bewilligungsverfahren insgesamt beschleunigen.

Kontakt zur Herdenschutzberatung:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm