Der vom Landesumweltamt (LANUV NRW) erarbeitete Wolfsmanagementplan für NRW – trägt den Titel „Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe“ und beschreibt die vorgesehenen Handlungsabläufe zum Vorgehen bei Hinweisen auf Wölfe. Er legt konkrete Zuständigkeiten fest, benennt Ansprechpartner vor Ort und erläutert die im Konflikts- oder Schadensfall erforderlichen Maßnahmen. Der Wolfsmanagementplan orientiert sich, wie vergleichbare Pläne anderer Bundesländer, an dem Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).
Wichtige Aufgabe des Handlungsleitfadens ist es, öffentlich Klarheit darüber herzustellen, wer sich im Falle von Wolfsverdachtsfällen an wen wenden muss (Meldekette). So ist sichergestellt, dass so rasch wie möglich die notwendige Datenerhebung und Information der von einem Riss betroffenen Tierhalter erfolgen kann (siehe Wolfsberater).