Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Kreis Coesfeld.
Am 01. Dezember 2022 wurde in Dülmen (Kreis Coesfeld) ein totes Schaf aufgefunden. Ein Wolfsberater dokumentierte im Auftrag des LANUV die Spuren und sicherte Proben für die genetische Untersuchung. Das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen konnte einen männlichen Wolf mit der Kennung GW2596m als Verursacher nachweisen. Bei diesem Wolf handelt es sich um einen Jährling (Geburtsjahr 2021) aus dem nordrhein-westfälischen Wolfsrudel im Territorium Schermbeck, der bereits zwei Tage zuvor an getöteten Schafen in Lüdinghausen (Kreis Coesfeld) nachgewiesen worden war.
Das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen teilt im Zusammenhang mit dem aktuellen Nachweis aus Dülmen mit, dass GW2596m mittlerweile wiederholt in Norddeutschland nachgewiesen werden konnte: Am 22. und 24. Dezember 2022 im Landkreis Aurich in Niedersachsen nahe der Emsmündung in die Nordsee, am 29. Dezember 2022 bei Bremen und am 05. Januar 2023 im Landkreis Cloppenburg ebenfalls in Niedersachsen. Aufgrund der zeitlichen Abfolge der genannten Nachweisorte ist davon auszugehen, dass der Wolfsrüde auf der Suche nach einem eigenen Territorium und einer Geschlechtspartnerin den Kreis Coesfeld und Nordrhein-Westfalen verlassen hat.
Seit Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland kommt es immer wieder zu wolfsverursachten Nutztierschäden. Für nachweislich von einem Wolf verursachte Schäden an Nutztieren gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Förderrichtlinien Wolf landesweit Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen.
Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist eine entsprechende Förderung in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen möglich. In den Wolfsgebieten Nordrhein-Westfalens ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild. Bei Schäden an Nutztieren außerhalb eines Wolfsgebiets ist ein wolfsabweisender Grundschutz vor der Gewährung einer Billigkeitsleistung nicht erforderlich.
Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.
Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.
Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.
Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.
Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportals NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Informationen zu den in Deutschland nachgewiesenen Wölfen sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.
Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.