Ergänzend zur Ausweisung der Förderkulisse Herdenschutz verweist das Landesumweltamt (LANUK) auf die Umstrukturierung des Antragsverfahrens zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei der Landwirtschaftskammer NRW (LWK).
Seit dem 01.08.2025 wurde das Antragsverfahren zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf neu strukturiert. Um Antragstellerinnen und Antragsteller noch besser unterstützen zu können, beginnt künftig jede Antragstellung mit einem Beratungs- und Informationsgespräch durch die Herdenschutzberatung. Im darauffolgenden Prozess werden die Antragsunterlagen gemeinsam vorbereitet und eine fachliche Stellungnahme durch die Herdenschutzberatung erstellt. Die fachliche Stellungnahme ist von dem Antragsteller zusammen mit dem Grundantrag und den erforderlichen Bescheinigungen und Nachweisen bei der jeweils zuständigen Kreisstelle einzureichen.
Termine mit der Herdenschutzberatung können per E-Mail an herdenschutz@lwk.nrw.de oder telefonisch bei der Herdenschutz-Hotline unter 02945 989898 vereinbart werden. Es gilt weiterhin, dass der Antrag für Präventionsmaßnahmen vor der Auftragserteilung zur Umsetzung der Maßnahmen oder der Beschaffung benötigter Materialien zu stellen ist.
Weitere Informationen zum Herdenschutz in NRW sowie die aktuellen Antragsformulare zur Förderung von Präventionsmaßnahmen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW zu finden.
Mit der Veröffentlichung des Runderlasses „Erste Änderung der Förderrichtlinien Wolf“ im Ministerialblatt NRW wird am 13.08.2025 eine neue Fassung der Förderrichtlinien Wolf in Kraft treten. Mit dieser Änderung wird zukünftig die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens als neue „Förderkulisse Herdenschutz“ ausgewiesen. Dies bedeutet eine weitgehende Ausdehnung der bisher schon bestehenden Förderkulisse von 51,3% der Landesfläche. Mit dieser Änderung können alle Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Gehegewild landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen eine Förderung beantragen, um ihre Tierhaltungen wolfsabweisend zu gestalten.
Billigkeitsleistungen (Entschädigungen) für wolfsbedingte Schäden mit Rissen von Haus- und Nutztieren werden wie bisher landesweit gewährt. Mit der Einführung des landesweiten Förderangebots wird nach einer Übergangszeit von einem Jahr die Umsetzung von Herdenschutz (sog. „Grundschutz“) in ganz Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Gewährung einer Billigkeitsleistung. Dies gilt auch für die bisher ausgewiesenen „Pufferzonen“.
Bisher fand die Regelung mit einer Übergangszeit nur für die Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiet“ Anwendung. In den bereits bestehenden Förderkulissen der Kategorie „Wolfsgebiet“ (zentraler Bereich der bestehenden Förderkulissen) in NRW (Dümmer-Geest-Niederung, Eifel – Hohes Venn, Märkisches Sauerland, Oberbergisches Land, Oberer Arnsberger Wald, Senne – Eggegebirge, Westmünsterland) ist die bisher geltende Übergangszeit von einem halben Jahr bereits abgelaufen, sodass ein Schaden nur bei Vorhandensein eines entsprechenden Grundschutzes ausgeglichen werden kann Die Regionen, in welchen die Übergangszeit von einem Jahr ab sofort gilt, sind in der nachfolgenden Karte farblich markiert:
Im Hinblick auf mögliche Entschädigungszahlungen bleiben die Mindestanforderungen an einen wolfsabweisenden Grundschutz im Zuge dieser Anpassung der Förderrichtlinien Wolf unverändert. Für alle Haus- und Nutztierrisse gilt zudem, dass eine Meldung ausschließlich an das LANUK innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme durch die Tierhaltenden erfolgen muss, bevor eine Beprobung oder Dokumentation durch einen Luchs- oder Wolfsberatenden folgt. Zu diesem Zwecke ist das LANUK über die Telefonnummer 02361-305-3322 erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden und Feiertagen können sich Betroffene zudem an die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUK (0201-714488) wenden, sowie Fotos und wichtige Informationen per E-Mail an wolf_nrw@lanuk.nrw.de übermitteln.
Informationen zu möglichen Herdenschutzmaßnahmen und der Beantragung sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/servicehotline-herdenschutz.htm
Weitere Informationen zu bestehenden Förderkulissen und der Ausweitung sind zudem im Wolfsportal des LANUK zu finden: https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung
Bei dem Fund von Haus- und Nutztierrissen sowie toten Wildtieren können Merkmale am Tierkadaver und in der näheren Umgebung erste Hinweise auf die Todesursache oder den möglichen Verursacher liefern. Nicht jedes tot aufgefundene Tier muss dabei von einem Beutegreifer gerissen worden sein. Natürliche Todesursachen oder verunfallte Tiere sind weitaus häufiger.
Hunde sind meist weniger geübt und beißen dem flüchtenden Tier in die Läufe, Keulen, Flanken und den Bauch. Weitere Verletzungen ergeben sich durch das für Hunde typische Schütteln sowie durch ungezielte Bisse in Nacken und im Hals-, Ohren- und Kopfbereich. Allerdings gibt es auch unter Hunden geübte Individuen, die ein Tier mit einem gezielten Kehlbiss töten können. Des Weiteren finden sich am Tierkörper häufig oberflächliche Krallenspuren.
Füchse trennen häufig den Kopf ab, auch andere fehlende Körperteile können ein Hinweis auf seine Beteiligung sein. Vom Rotfuchs gerissene Beutetiere weisen häufig viele tiefe, kleine Bissstellen im Bereich des Bauches, der Flanken, der Läufe und des Halses auf.
Wölfe töten größere Beutetiere typischerweise mit einem gezielten Kehlbiss. Neben den nicht immer gut erkennbaren Perforationen (Löchern) in der Kehlregion (bspw. wegen dichter Wolle) kann aus den Nasenlöchern und dem Maul ausgetretenes, häufig „schaumiges“ Blut ebenfalls auf einen Kehlbiss hinweisen. Weitere Verletzungen an einem Kadaver, bspw. im Bereich der Flanken, Keulen und Läufe, sind nicht grundsätzlich auszuschließen. Bei der Verwertung der erlegten Tiere durch Wölfe werden die Innereien und das Muskelfleisch bevorzugt gefressen. Daher ist bei durch einen Wolf gerissenen Tieren in der Regel ein geöffneter Bauchraum vorzufinden. Der (ungeöffnete) Pansen befindet sich meist neben dem Kadaver oder in der unmittelbaren Umgebung. Oft ist zudem eine Schleif- oder Kampfspur (z. B. erkennbar an stark eingedrückter Vegetation oder Fellresten) vorzufinden. Darüber hinaus kann die Verwertung der Kadaverreste durch Nachnutzer das Erscheinungsbild des Kadavers verändern. So können z. B. fehlende Augen oder herausgerupftes Fell auf diverse Vogelarten zurückzuführen sein. Fehlende Körperteile können durch den Fuchs verschleppt worden sein. Sollten hingegen kleine Tierarten wie beispielsweise Hasenartige von einem Wolf gefressen werden, ist es wahrscheinlich, dass wenig bis nichts vom Kadaver am Ort des Rissgeschehens verbleibt, da kleinere Beutetiere durch einen Biss über den Rücken getötet und im Ganzen verschleppt werden können.
Die Meldung potenzieller Hinweise auf einen Wolf sollte möglichst bald unter Angabe aller erforderlichen Informationen per E-Mail, mittels digitalem Meldeformular oder gegebenenfalls auch telefonisch (ausschließlich bei Haus-/Nutztierschäden sowie toten/ verletzten Wölfen) an das LANUK erfolgen. Alle Kontaktmöglichkeiten sind auf der Startseite des Wolfportals des LANUK zu finden.
In dem Fall, dass ein Haus-/Nutztierschaden mit Verdacht auf Verursachung durch den Wolf dem LANUK offiziell gemeldet wurde, werden eine mögliche Dokumentation und Probennahme vor Ort durch einen Luchs- und Wolfsberatenden zentral durch das LANUK organisiert und die weiteren Schritte eingeleitet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Begutachtung durch das LANUK eine pathologische Untersuchung durch ein Veterinäruntersuchungsamt nicht ersetzen kann und soll. Weitere Informationen zur pathologischen Untersuchung von Tierkörpern sind bei dem jeweils zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt zu finden.
Weitere Informationen zur Biologie der Wölfe sind im Wolfportal des LANUK und auf der Internetseite der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zu finden.
Wölfe bewegen sich häufig im geschnürten Trab, einer energiesparenden Gangart, bei der die etwas kleineren Hinterpfoten in die Abdrücke der Vorderpfoten gesetzt werden. Sie haben fünf Zehen an den Vorderpfoten und vier Zehen an den Hinterpfoten, wobei immer nur vier Zehen und der Ballen bei den Pfotenabdrücken zu erkennen sind.
Der bloße Fund einzelner Trittsiegel ermöglicht aufgrund der großen Ähnlichkeit von Pfotenabdrücken großer Hunde und Wölfe keine belastbare Aussage darüber, um welchen der beiden Vertreter der Hundeartigen es sich handelt. Insbesondere auf weichem bis matschigem Untergrund verrutscht die Pfote und sinkt tief ein. Unter diesen Bedingungen können Trittsiegel von großen Hunden noch schlechter von den Trittsiegeln der Wölfe unterschieden werden. Darüber hinaus können Hunde bei der Fortbewegung ebenfalls die Hinterpfoten in die Abdrücke der Vorderpfoten legen, wobei ihre Spuren im Verlauf meist ungenauer bzw. unregelmäßiger erscheinen (Grolms, 2021). Daher müssen Spuren von Wölfen nach den bundesweiten Monitoringstandards bei Einhaltung weiterer Bedingungen (z. B. relativ fester Untergrund oder klar zu erkennende Krallen) mindestens über 100 m nachverfolgbar und dokumentierbar sein, um als bestätigter Hinweis (C2) im Rahmen des Wolfsmonitorings eingehen zu können. Sollte der Untergrund hingegen matschig oder von Schnee bedeckt sein, muss eine solche Spur über eine deutlich weitere Distanz nachzuverfolgen sein, um als bestätigter Hinweis (C2) gewertet werden zu können. Auch eine perfekt zu dokumentierende Spur kann nach den bundesweiten Monitoringstandards nicht als eindeutiger Wolfsnachweis (C1) gewertet werden. Um beim Fund von einer einzelnen Spur überhaupt einen ausgewachsenen Wolf vermuten zu können, sollten die einzelnen Abdrücke der etwas größeren Vorderpfoten nicht kleiner als 8,5 cm (ohne Krallen) in der Länge und 6 cm in der Breite sein (Grolms, 2021). Die Wahrscheinlichkeit, Spuren einzelner junger und nicht ausgewachsener Wölfe außerhalb bestehender Territorien zu finden, ist zudem gering.
Bei der Meldung von potenziellen Wolfsspuren ist es sinnvoll, einen Maßstab oder einen genormten Gegenstand beim Fotografieren von Trittsiegeln daneben zu legen. Wichtig ist dabei genug Abstand, um die Spuren nicht zu verwischen. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Spuren nicht bereits verwischt oder älter sind, da dies die Bewertung ausreichend langer Spuren erschweren oder verhindern kann. Aktuelle Informationen zu den Meldewegen sind im Wolfsportal des LANUK zu finden. Sobald die Erweiterung des digitalen Meldeformulars um weitere Hinweisarten abgeschlossen ist, wird darüber informiert.
Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über ein Netzwerk von über 80 weitgehend ehrenamtlichen Luchs- und Wolfsberatenden, mit denen eine flächendeckende Präsenz im Rahmen der Monitoringaufgaben gewährleistet wird. Neben den ehrenamtlich tätigen Personen sind ebenfalls Mitarbeitende verschiedener Regionalforstämter von Wald und Holz, sowie diverser Biostationen und Unterer Naturschutzbehörden ein Teil dieses Netzwerks.
Sie sind die Ansprechpersonen des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK NRW) für die Falldokumentationen sowie die Sicherung genetischer Proben. Im Rahmen des Luchs- und Wolfsmonitorings NRW nehmen sie die Funktionen der sogenannten „geschulten Personen“ nach den bundesweiten Monitoringstandards wahr. Dazu werden sie im Verlauf mehrerer Schulungsmodule ausgebildet, die notwendigen (Foto-)Dokumentationen zu den verschiedenen Arten von Wolfshinweisen anzufertigen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Luchs- und Wolfsberatende bei den Terminen vor Ort nicht sagen können, ob ein zu dokumentierender Hinweis nachweislich einem Wolf zuzuordnen ist. Mit ihrer Arbeit ermöglichen sie dem Landesumweltamt in Zusammenarbeit mit dem Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen (https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/) und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (https://www.dbb-wolf.de/die-dbbw/aufgaben) die abschließende Bewertung der Hinweise, wodurch sie einen essenziellen Beitrag zum Wolfsmonitoring leisten.
Die Aufgaben der Luchs- und Wolfsberatenden reichen von Standortverifizierungen bei gemeldeten Sichtbeobachtungen mit Foto-/Videobelegen bis hin zur Sicherung genetischer Proben (z. B. Abstrichproben oder Haare). So wird beispielsweise auch die Dokumentation und genetische Beprobung bei Haus- und Nutztierfällen durch Luchs- und Wolfsberatende übernommen. Dazu stellt das LANUK den Kontakt zwischen Luchs- und Wolfsberatenden und den betroffenen Personen nach dem Eingang einer entsprechenden Meldung her.
Aktuelle Informationen zu überprüften und abschließend bewerteten Nachweisen in NRW finden Sie im Wolfsportal des LANUK NRW: Zudem können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch über neue Meldungen des LANUK zum Wolfsmonitoring und Wölfen in NRW informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) erreichen in den letzten Monaten verstärkt Informationen sowie Presseanfrage zu (vermeintlichen) Sichtbeobachtungen von Wölfen in NRW mit Foto- oder Videobeleg. Sehr oft wurden die dazu gehörigen Aufnahmen in den Sozialen Medien geteilt und teilweise in die Berichterstattung regionaler Pressemeldungen aufgenommen. Diese Meldungen wurden durch die beobachtenden Personen jedoch nicht offiziell an das LANUK gemeldet und können daher nicht hinsichtlich ihrer Richtigkeit bewertet werden.
Ohne konkrete Informationen zur Sichtbeobachtung, (Urheber, Datum und Uhrzeit, genauer Sichtungsort) ist eine Bewertung es nach bundesweiten Monitoringstandards nicht möglich. Sichtbeobachtungen mit Bildbelegen sind im Rahmen des Wolfsmonitorings zu verifizieren und zu bewerten. Die Verifizierung des Standorts und die anschließende Bewertung sind die Voraussetzung dafür, dass eine Aufnahme gegebenenfalls als Nachweis eingeht.
Damit Ihre Sichtbeobachtung mit Foto- oder Videoaufnahme eines Wolfes in NRW in das Monitoring einfließen kann, besteht die Möglichkeit, diese über das digitale Meldeformular https://wolf.nrw/ unter Angabe aller relevanten Informationen direkt und unkompliziert an das LANUK zu übermitteln. Dort können auch Sichtbeobachtungen ohne Foto-/ Videobeleg gemeldet werden:
Das digitale Meldeformular wird kurzfristig erweitert. Andere Hinweisarten, wie der Fund von Kot, Wild- und Überwachungskameraaufnahmen, Wildtierfälle, tote/ verletzte Wölfe sowie - neben der fortwährend bestehenden telefonischen Meldemöglichkeit - Haus-/Nutztierschäden können dann auch über diesen Weg offiziell dem LANUK gemeldet werden.
Aktuelle Informationen zu überprüften und abschließend bewerteten Nachweisen finden sie im Wolfsportal des LANUK https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise . Zudem können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch über neue Meldungen des LANUK zum Wolfsmonitoring und Wölfen in NRW informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Durch das Wolfsmonitoring des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) in Kooperation mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW vor Ort, konnte eine erfolgreiche Reproduktion in der Förderkulisse „Eifel - Hohes Venn“ bestätigt werden. Zur Anzahl der Wolfswelpen sowie zum genauen Standort können zum jetzigen Zeitpunkt aus Artenschutzgründen während der Aufzuchtzeit sowie aufgrund laufender Monitoringmaßnahmen zur Erbringung weiterer Nachweise im Sinne der bundesweiten Monitoringstandards keine Angaben gemacht werden. Weitere Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt im Wolfsportal des Landes NRW veröffentlicht.
Aktuelle Informationen zu überprüften und abschließend bewerteten Nachweisen finden Sie im Wolfsportal des LANUK NRW: https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise
Informationen zu Wolfsterritorien in NRW in vergangenen Monitoringjahren finden Sie auf der Internetseite der DBBW: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/karte-der-territorien
Zudem können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch über neue Meldungen des LANUK zum Wolfsmonitoring und Wölfen in NRW informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUK) bestätigt Wolfsnachweise in Bergisch Gladbach und Troisdorf.
Am 30. März 2024 wurden auf einer Weide bei Bergisch Gladbach, Rheinisch-Bergischer Kreis ein Schaf und ein Lamm tot aufgefunden. Kurze Zeit später, am 04. April 2025, wurden auf einer Weide bei Troisdorf, Rhein-Sieg Kreis ein Schaf und drei Ziegen tot aufgefunden. Die Ergebnisse der jeweils am gleichen Tag durchgeführten Dokumentationen und Probennahmen durch einen Wolfsberatenden im Auftrag des LANUK NRW konnten denselben Wolf als Verursacher belegen.
Nach den genetischen Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen handelt es sich um GW4769m, einen Wolfsrüden aus dem Rudel Marienberg in Sachsen (https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/entwicklung-der-rudel?Territorium=Marienberg). Mutmaßlich dasselbe Individuum wurde nach dem Aufenthalt in NRW Mitte April 2025 in Rheinland-Pfalz und im Mai 2025 in Hessen nachgewiesen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können Sie an die zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer richten. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt ebenfalls kostenlos Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist unter Tel. 0 2945 / 98 98 98 von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Wolfsportal des LANUK: https://wolf.nrw/.
Über weitere Hinweise zu den Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Informationen zum genetischen Monitoring des Forschungsinstituts Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.
Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.
Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.
Im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz (BfN) stellt die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) die Daten und Informationen der einzelnen Bundesländer zu Präventions- und Ausgleichszahlungen jährlich zusammen. Der Bericht für das Kalenderjahr 2024 kann ab sofort auf der Internetseite der DBBW heruntergeladen werden.
Die Höhe der Schadensausgleichzahlungen (Billigkeitsleistungen im Sinne der Förderrichtlinien Wolf) in Nordrhein-Westfalen betrug im Jahr 2024 insgesamt 45.838,93 €. Zur finanziellen Unterstützung der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen wurden 812.426,93 €, verteilt auf 180 Präventionsfälle, gezahlt. Bei 80 bestätigten Übergriffen auf Nutztiere durch einen Wolf in NRW mit insgesamt 379 geschädigten Nutztieren wurden überwiegend Schafe geschädigt (94,7 % der getöteten / verletzten / verschwundenen Tiere).
Informationen zum Herdenschutz und zur Beantragung von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite der LWK.
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in NRW finden Sie im Wolfsportal des Landes NRW.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) bestätigt einen Wolfsnachweis im Märkischen Kreis.
Am 01. April 2025 wurden auf einer Weide bei Meinerzhagen vier Schafe und drei Lämmer tot aufgefunden. Die Ergebnisse der am gleichen Tag durchgeführten Dokumentation und Probennahme durch Wolfsberatende im Auftrag des LANUK NRW konnten einen Wolf als Verursacher belegen.
Nach den genetischen Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen handelt es sich um GW4774m. Dies ist ein Nachkomme aus dem Rudel Ebbegebirge (GW2856f x GW3278m) aus dem Jahr 2024.
Ein weiterer Nachkomme aus der Reproduktion 2024, GW4474m, wurde bereits am 10.11.2024 im Territorium an einem Nutztierriss nachgewiesen. Das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen teilt aktuell mit, dass ein weiterer Nachkomme, GW4786m, am 08.05.2025 im Territorium Ludwigsau in Hessen (https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/entwicklung-der-rudel?Territorium=Ludwigsau) durch einen Totfund (Verkehrsunfall) nachgewiesen wurde. Insgesamt sind damit drei der mindestens sechs Welpen aus der Reproduktion im Rudel Ebbegebirge 2024 genetisch bekannt geworden.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können Sie an die zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer richten. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt ebenfalls kostenlos Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.
Die Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist unter Tel. 02945 / 98 98 98 von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer zu finden: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/index.htm
Aktuelle Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Wolfsportal des LANUK: https://wolf.nrw/.
Über weitere Hinweise zu den Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.
Informationen zum genetischen Monitoring des Forschungsinstituts Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.
Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.
Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.