Do
1
Jun
2023

Wolfsnachweis im Kreis Kleve: Wolfsrüde GW2937m aus Flandern (Belgien) in NRW nachgewiesen


 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Kreis Kleve.

Am 12. April 2023 wurden auf dem Stadtgebiet von Kleve (Kreis Kleve) ein getötetes und ein verletztes Schaf gemeldet. Genetische Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen haben als Verursacher einen jungen männlichen Wolf mit der Kennung GW2937m ermittelt. Er stammt aus dem Wolfsrudel Hechtel-Eksel im belgischen Flandern. Hier lebt nach Auskunft der belgischen Behörden ein Wolfspaar, das seit 2020 Jungtiere aufzieht. GW2937m wurde am 23. Juli 2022 erstmalig im Elternterritorium genetisch nachgewiesen.

Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit weiteren internationalen Genetiklaboren konnte das Senckenberg Forschungsinstitut nun bestätigen, dass der junge Wolfsrüde GW2937m nur einen Tag nach seinem Nachweis in Kleve bei einem Verkehrsunfall in Gelderland (Niederlande) ums Leben gekommen ist.

Seit Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland kommt es immer wieder zu wolfsverursachten Nutztierschäden. Für nachweislich von einem Wolf verursachte Schäden an Nutztieren gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Förderrichtlinien Wolf landesweit Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen.

Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist eine entsprechende Förderung in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen möglich. In den Wolfsgebieten Nordrhein-Westfalens ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild. Bei Schäden an Nutztieren außerhalb eines Wolfsgebiets ist ein wolfsabweisender Grundschutz vor der Gewährung einer Billigkeitsleistung nicht erforderlich.

Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.

Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.

Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportals NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.

Informationen zu den in Deutschland nachgewiesenen Wölfen sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.

Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.

Do
11
Mai
2023

Wolfsgebiet Schermbeck: Wolf an einer Highland-Kuh nachgewiesen


 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Wolfsgebiet Schermbeck.

Am 25.03.2023 wurde auf einer Weide in Schermbeck, nördlich der Lippe eine tote Kuh gefunden. Es handelte sich um eine 10-jährige Kuh der Rasse Schottisches Hochlandrind. Ein Wolfsberater im Auftrag des LANUV war vor Ort und dokumentierte die Verletzungen der Kuh, die Spuren am Fundort und nahm genetische Proben.

Der Kadaver wurde auf Betreiben des LANUV nach Abholung durch den Abdecker veterinärpathologisch untersucht, die Verletzungen an der rechten Keule wurden einer weiteren Untersuchung im CVUA unterzogen. Nach diesen Ergebnissen steht fest, dass die Fraßspuren an der rechten Körperseite und Keule eindeutig postmortal entstanden sind und nicht todesursächlich waren. Einen für Wolfsrisse typischen Kehlbiss gab es laut Ergebnis der veterinärpathologischen Untersuchung nicht.

Die Untersuchung der Abstrichproben durch das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen hat genetisches Material von einem Wolf (Canis lupus) mit dem Haplotyp HW01 im Bereich dieser Fraßspuren nachgewiesen. Dieser Haplotyp ist bislang im Wolfsgebiet Schermbeck nur nördlich der Lippe nachgewiesen worden (https://is.gd/TvSQDJ). Eine individuelle Zuordnung zu einem einzelnen Individuum war nicht möglich. Die Todesursache bleibt somit unklar. Es kann weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden, dass diese Verletzungen mit dem Angriff eines Wolfes in Zusammenhang stehen. Die Tierhalter wurden informiert, dass sie eine Entschädigung bei der Landwirtschaftskammer NRW beantragen können.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.

Weitere Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.

Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportals NRW des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.

Fr
5
Mai
2023

Wolfsnachweise im Hochsauerlandkreis, den Kreisen Euskirchen, Coesfeld und Viersen und in der Stadt Mönchengladbach


 

Das LANUV bestätigt Wolfsnachweise im Hochsauerlandkreis, den Kreisen Euskirchen, Coesfeld und Viersen und in der Stadt Mönchengladbach.

Am 06. März 2023 wurde ein Wolf um 7.40 Uhr bei Medebach (Hochsauerlandkreis) von Autofahrern gefilmt. Um 8:15 Uhr gelangen einem weiteren Autofahrer Fotos des Wolfes in geringer Entfernung zur ersten Beobachtung.  Nach Einschätzung der DBBW handelt es sich um dasselbe Tier, vermutlich um einen Welpen, geboren 2022.

Am 16. April 2023 wurde ein Wolf um 6:29 Uhr von einer Wildkamera in einem Wald bei Weilerswist (Kreis Euskirchen) erfasst.

Am 20. April 2023 wurde ein Wolf gegen 9:00 Uhr von einem Autofahrer beobachtet und fotografiert, der durch ein Getreidefeld bei Billerbeck (Kreis Coesfeld) lief.

Am Morgen des 27.04.2023 wurde ein Wolf im Bereich des Städtischen Hauptfriedhofes im Norden von Mönchengladbach von Anwohnern mehrfach beobachtet. Einem Beobachter gelang ein Foto. Der Wolf war zügig unterwegs und suchte offensichtlich einen Ausweg aus dieser Situation zwischen den Autobahnen A 52, A 61, einer Bahnlinie und dem Siedlungsbereich mit stark befahrenen Straßen. Er war möglicherweise bei Nacht im Bereich des Landschaftsschutzgebiete Großheide und Bistheide über die Autobahn A52 gelaufen oder hatte sie an einer Unter- oder Überführung gequert. Offenbar fand der Wolf dann wieder aus dem Gebiet heraus. In den Mittagsstunden des 27.04.2023 wurde nämlich ein Wolf – bei dem es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um dasselbe Individuum handelte - an zwei Stellen im benachbarten Schwalmtal (Kreis Viersen) beobachtet und gefilmt, der über Wiesen und Felder lief und dann im angrenzenden Wald verschwand.

Identität und Herkunft der beobachteten Wölfe sind nicht bekannt. Alle Beobachtungsorte wurden von den örtlichen Wolfsberater*innen bzw. Behörden verifiziert.

Wölfe verlassen spätestens bis zum Ende des zweiten Lebensjahres das elterliche Rudel und wandern mitunter über mehrere hundert Kilometer. Dabei bewegen sie sich in für sie unbekanntem Gelände. Abwandernde Jungwölfe sind meist bei Nacht im Schutz der Dunkelheit unterwegs und werden in der Regel nicht bemerkt. In Einzelfällen gelangen sie über Grüngürtel in den Siedlungsbereich von Großstädten. Wenn sie bei Tage im offenen Gelände beobachtet werden, laufen sie auf der Suche nach einer geeigneten Deckung oft im hohen Tempo.

Gemäß den bundeseinheitlichen Kriterien für das Monitoring von Wölfen in Deutschland werden Beobachtungen ohne Bildbeleg oder mit unvollständigen Angaben zu Ort und Zeitpunkt als unbestätigte Hinweise erfasst. Das zugrundeliegende Bildmaterial muss in der Qualität so gut sein (Schärfe, Beleuchtung, Auflösung, Perspektive usw.) sein, damit eine Unterscheidung zwischen Wölfen und wolfsähnlichen Hunden zuverlässig möglich ist.

Empfehlungen des LANUV bei Begegnungen mit einem Wolf:

Auch in einem Gebiet, in dem Wölfe ihr Revier haben, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie einen Wolf zu Gesicht bekommen. Wölfe meiden die Nähe des Menschen. Vor allem bei jungen und unerfahrenen Wölfen kann es aber vorkommen, dass die Neugier stärker ist als die Furcht. Wenn Sie einem Wolf begegnen, sollten Sie sich wie folgt verhalten:

  • Nicht versuchen, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern!
  • Nicht weglaufen, am besten stehen bleiben und abwarten, bis sich der Wolf zurückzieht.
  • Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, langsam zurückziehen.
  • Man kann den Wolf auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).

Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über den Abo-Service des Umweltportals NRW automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.

Weitere Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) https://www.bmuv.de/WS4811

Mi
3
Mai
2023

Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke: Wolfsrüde GW3181m aus Soltau nachgewiesen


 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke.

Am 27. März 2023 tötete ein Wolf zwei Schafe auf einer Weide in Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke). Genetische Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen wiesen einen jungen männlichen Wolf mit der Kennung GW3181m nach. Dieses Individuum war am 8. März 2023 bei Wagenfeld im niedersächsischen Landkreis Diepholz erstmals genetisch erfasst worden. Der Wolfsrüde stammt aus dem Wolfsrudel im Territorium „Soltau“ in Niedersachsen. Das dortige Wolfsrudel mit dem Rüden GW1410m und der Wölfin GW947f hatte im Jahr 2020 beim ersten gemeinsamen Wurf vier Welpen; im Jahr 2021 wurden von den niedersächsischen Behörden sieben Welpen und im Jahr 2022 drei Welpen bestätigt.

Seit Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland kommt es immer wieder zu wolfsverursachten Nutztierschäden. Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist eine entsprechende Förderung in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen möglich. Für nachweislich von einem Wolf verursachte Schäden an Nutztieren gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Förderrichtlinien Wolf außerdem Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen. In den Wolfsgebieten NRWs ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild. Bei Schäden an Nutztieren außerhalb eines Wolfsgebiets ist ein wolfsabweisender Grundschutz vor der Gewährung einer Billigkeitsleistung nicht erforderlich.

Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.

Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.

Weitere Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.

Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportals NRW des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.

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Di
2
Mai
2023

Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn: Wölfin GW1943f in der Städteregion Aachen nachgewiesen


 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis in der Städteregion Aachen.

Am 28. Februar 2023 wurde ein Schaf auf einer Weide in Monschau (Städteregion Aachen) von einem Wolf getötet. Genetische Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen wiesen die territoriale Wölfin GW1943f aus dem Wolfsterritorium „Hohes Venn“ (Hautes Fagnes frz.) nach. Dieses Wolfsterritorium befindet sich im Gebiet zwischen Eupen und Monschau vorwiegend auf belgischer Seite. Das Wolfsrudel mit dem Rüden GW916m und der Wölfin GW1943f hatte im Jahr 2021 beim ersten gemeinsamen Wurf vier Welpen; im Jahr 2022 wurden von den belgischen Behörden fünf Welpen nachgewiesen.

Mittlerweile hat sich im Grenzgebiet zu Belgien ein weiteres Wolfspaar angesiedelt. Der Wolfsrüde GW2391m war am 5. Juli 2021 erstmals im Raum Büllingen-Bütgenbach in Belgien und am 10. September 2021 erstmals auf deutscher Seite im Raum Schleiden genetisch erfasst worden. Er trägt als genetisches Merkmal den Haplotyp HW22, der für die Alpenpopulation (Italien, Frankreich, Schweiz) kennzeichnend ist. Weitere Nachweise dieses Individuums auf belgischer Seite im Raum Büllingen und Büttgenbach sowie auf deutscher Seite in Schleiden (Städteregion Aachen) und Dahlem (Kreis Euskirchen) führten in Abstimmung mit den für das Wolfsmonitoring zuständigen belgischen Behörden zur Feststellung eines neuen Territoriums mit der Bezeichnung „Nordeifel“ (Nord Eifel frz.), welches sich beiderseits der Grenze im Deutsch-Belgischen Naturpark Hohes Venn – Eifel befindet. Seit Mai 2022 konnten die belgischen Behörden hier eine junge Wölfin mit der Kennung GW2545f nachweisen. Bei dieser Wolfsfähe handelt sich um eine Tochter aus dem Rudel „Hohes Venn“, die jetzt mit dem Wolfsrüden GW2391m ein territoriales Wolfspaar bildet. Sie wurde auf deutscher Seite bisher noch nicht nachgewiesen. Informationen zu Wolfsnachweisen in Süd-Belgien (Wallonien): http://biodiversite.wallonie.be/fr/les-loups-wallonie.html?IDC=6456

Nach den in Deutschland, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden einheitlichen Monitoringstandards gilt ein Wolf als territorial, wenn er in Zeitraum von mindestens sechs Monaten in einem Gebiet individuell nachgewiesen wird. Wolfsterritorien haben in Deutschland eine Größe von durchschnittlich ungefähr 200 km2.

Den Halterinnen und Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie beispielsweise die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Im Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn können gemäß Förderrichtlinien Wolf vom 03. Februar 2017, zuletzt geändert am 06. Dezember 2021, nur dann Entschädigungsleistungen für nachweislich von einem Wolf getöteten Schafe, Ziegen oder Gehegewild gewährt werden, wenn ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden ist.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.

Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können an die zentrale Servicehotline Herdenschutz Tel. 0 29 45 / 98 98 98 bei der Landwirtschaftskammer NRW gerichtet werden. Die Servicehotline Herdenschutz ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden. https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/weidetierschutz.htm.

Weitere Informationen zum Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn und zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/.

Informationen zum genetischen Wolfsmonitoring des Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/

Informationen zur Herkunft der Wölfe in Deutschland sind auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zu finden: https://www.dbb-wolf.de/mehr/faq/woher-kommen-die-woelfe-in-deutschland

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland/#c22616

Fr
28
Apr
2023

Wolfsnachweise in den Kreisen Viersen, Borken und Steinfurt: Wolfsrüde GW2807m aus Flandern (Belgien) auf dem Weg nach Norden


 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt Wolfsnachweise in den Kreisen Viersen, Borken und Steinfurt.

Am 19. März 2023 wurden in Kempen (Kreis Viersen) durch Bisse getötete Schafe gemeldet. Genetische Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen haben als Verursacher einen jungen männlichen Wolf mit der Kennung GW2807m ermittelt. Er stammt aus dem Wolfsrudel Hechtel-Eksel im belgischen Flandern. Hier lebt nach Auskunft der belgischen Behörden ein Wolfspaar, das seit 2020 Jungtiere aufzieht. GW2807m wurde zwischen April und Oktober 2022 mehrfach im Elternterritorium genetisch nachgewiesen. Am 20. März 2023 wurde in Kempen (Kreis Viersen) ein weiteres Schaf von einem Wolf getötet. In diesem Fall war es nicht möglich, das Individuum zu ermitteln.

Am 29. März 2023 wurde dieser Wolfsrüde erneut an getöteten Schafen in Vreden (Kreis Borken) und am 30. März 2023 in Steinfurt (Kreis Steinfurt) genetisch nachgewiesen. Der junge Wolf hatte sich auf der Suche nach einem eigenen Territorium mittlerweile etwa 200 km von seinem Herkunftsrudel im belgischen Flandern entfernt. Sein aktueller Verbleib ist nicht bekannt.

Seit Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland kommt es immer wieder zu wolfsverursachten Nutztierschäden. Für nachweislich von einem Wolf verursachte Schäden an Nutztieren gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Förderrichtlinien Wolf landesweit Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen.

Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist eine entsprechende Förderung in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen möglich. In den Wolfsgebieten Nordrhein-Westfalens ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild. Bei Schäden an Nutztieren außerhalb eines Wolfsgebiets ist ein wolfsabweisender Grundschutz vor der Gewährung einer Billigkeitsleistung nicht erforderlich.

Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.

Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.

Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportals NRW des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.

Informationen zu den in Deutschland nachgewiesenen Wölfen sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.

Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.

Mi
26
Apr
2023

Wolfsnachweise im Oberbergischen Kreis und im Ennepe-Ruhr-Kreis: Wanderwolf GW3192m erregte Aufmerksamkeit


 

Das LANUV bestätigt Wolfsnachweise im Oberbergischen Kreis und im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Im Zeitraum vom 14. bis 21. Januar 2023 wurde im Oberbergischen Kreis und im Ennepe-Ruhr-Kreis wiederholt ein wolfsähnliches Tier beobachtet. Die meisten Beobachtungen waren bei Tageslicht. In einigen Fällen gelangen den Beobachtern Fotos oder Videos, auf denen das Tier von den Experten des LANUV und der DBBW eindeutig als Wolf identifiziert werden konnte. Die Beobachtungsorte wurden von den örtlichen Wolfsberatern verifiziert. Bei den zur Verfügung gestellten Aufnahmen war auffällig, dass der beobachtete Wolf an beiden Kopfseiten einen Steifen sehr heller Haare aufwies, was auf allen Bildaufnahmen deutlich erkennbar war. Offenbar handelt es sich um ein individuelles Färbungsmuster dieses Wolfs und somit immer um dasselbe Individuum. Im Einzelnen konnten die folgenden Ereignisse als Nachweise dieses Individuums in Nordrhein-Westfalen bestätigt werden:

Am 14. Januar 2023 gegen 12 Uhr mittags beobachteten Anwohner einen Wolf auf Weideflächen nördlich von Hückeswagen (Oberbergischer Kreis). Weitere unbestätigte Hinweise an diesem und den folgenden Tagen wurden aus Hückeswagen, Radevormwald und Wipperfürth (Oberbergischer Kreis) sowie aus Wermelskirchen (Rheinisch-Bergischer Kreis) und Remscheid gemeldet.

Am 19. Januar 2023 gegen 10:50 Uhr gelangen einem Landwirt bei einer Autofahrt Foto- und Videoaufnahmen des Wolfes in Witten-Durchholz (Ennepe-Ruhr-Kreis). Auch hier waren die hellen Haare an beiden Kopfseiten des Wolfes deutlich erkennbar.  Der Landwirt konnte den Wolf über einen Zeitraum von 15 min beobachten. An diesem Tag lag Schnee, so dass er anschließend die Spur des Wolfes untersuchen und Haare in einem Zaun sicherstellen konnte.  Genetische Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts haben in der Probe Haare vom Feldhasen und vom Wolf nachgewiesen. Der Wolf wurde als männliches Tier mit der Kennung GW3192m identifiziert. Er wurde erstmals genetisch erfasst. Als genetisches Merkmal trägt er den Haplotyp HW01, welcher bei den Wölfen der zentraleuropäischen Population sehr häufig vorkommt.

Am Nachmittag des 19. Januars 2023 wurde der Wolf um 15:15 Uhr von einer Wildkamera in Wetter (Ruhr) (Ennepe-Ruhr-Kreis) erfasst. Am Vormittag des 20. Januar 2023 erfolgten zwei weitere Beobachtungen in Wetter (Ruhr) und sowie eine in Witten-Muttental mit Bildmaterial von ausreichender Qualität. Alle diese Nachweise waren im Gebiet zwischen den Autobahnen A43 im Westen und der A1 im Süden und der Ruhr. Der Wolf war zügig unterwegs und suchte offensichtlich einen Ausweg aus dieser Geländesituation. Auch in den folgenden Tagen erreichten das LANUV noch weitere unbestätigte Meldungen aus dem Umfeld dieser Nachweise. Anschließend konnte der Wolf nicht mehr beobachtet werden. Er hat das Gebiet offenbar wieder mit unbekanntem Ziel verlassen.

Die Herkunft des Wolfes ist aktuell nicht bekannt. Es gibt allerdings Filmaufnahmen aus der Nähe von Korbach in Hessen, die ebenfalls diesem Wolf zuzuordnen sind. Dort war am 10. Januar 2023 zweimal ein Wolf beobachtet und gefilmt worden, der ebenfalls an beiden Kopfseiten einen Steifen sehr heller Haare aufwies; diese Beobachtungen wurden vom zuständigen Wolfszentrum Hessen bestätigt, siehe auch https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/wolfszentrum/fotonachweise-2023. Abwandernde Jungwölfe legen pro Tag viele Kilometer zurück und können in mehreren hundert Kilometern wieder auftauchen.

Übergriffe auf Nutztiere oder aktive Annäherungen an Menschen sind in keinem Fall mit den aufgeführten Nachweisen in Verbindung zu bringen. Wölfe verlassen spätestens bis zum Ende des zweiten Lebensjahres das elterliche Rudel und wandern mitunter über mehrere hundert Kilometer. Dabei bewegen sie sich in für sie unbekanntem Gelände. Abwandernde Jungwölfe sind meist bei Nacht im Schutz der Dunkelheit unterwegs und werden in der Regel nicht bemerkt. Wenn sie bei Tage im offenen Gelände beobachtet werden, laufen sie auf der Suche nach einer geeigneten Deckung oft im hohen Tempo.

Gemäß den bundeseinheitlichen Kriterien für das Monitoring von Wölfen in Deutschland werden Beobachtungen ohne Bildbeleg oder mit unvollständigen Angaben zu Ort und Zeitpunkt als unbestätigte Hinweise erfasst. Das zugrundeliegende Bildmaterial muss in der Qualität so gut sein (Schärfe, Beleuchtung, Auflösung, Perspektive usw.) sein, damit eine Unterscheidung zwischen Wölfen und wolfsähnlichen Hunden zuverlässig möglich ist.

Empfehlungen des LANUV bei Begegnungen mit einem Wolf:

  • Auch in einem Gebiet, in dem Wölfe ihr Revier haben, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie einen Wolf zu Gesicht bekommen. Wölfe meiden die Nähe des Menschen. Vor allem bei jungen und unerfahrenen Wölfen kann es aber vorkommen, dass die Neugier stärker ist als die Furcht. Wenn Sie einem Wolf begegnen, sollten Sie sich wie folgt verhalten:
  • Nicht versuchen, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern!
  • Nicht weglaufen, am besten stehen bleiben und abwarten, bis sich der Wolf zurückzieht.
  • Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, langsam zurückziehen.
  • Man kann den Wolf auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).

Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über den Abo-Service des Umweltportals NRW automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.

Weitere Informationen zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) https://www.bmuv.de/WS4811

Di
25
Apr
2023

Wolfsnachweis im Kreis Steinfurt: Wolfsrüde GW3193m im Straßenverkehr getötet


 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Kreis Steinfurt.

Am 10. Februar 2023 wurde ein Wolfsrüde mit der Kennung GW3193m in Ibbenbüren (Kreis Steinfurt) im Straßenverkehr getötet. Der Wolf versuchte morgens gegen 5:50 Uhr die L501 Rheiner Straße in Ibbenbüren-Dickenberg zu überqueren und wurde dabei von einem PKW erfasst. Er war sofort tot. Der Wolf wurde von der Polizei sichergestellt und mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt an das LANUV übergeben. Die Untersuchung aller in NRW tot aufgefundenen Wölfe erfolgt im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin (Leibniz-IZW), das deutschlandweit als Referenzinstitut für das Totfundmonitoring von Wölfen fungiert. Alle Wolfskadaver durchlaufen dort ein an der Humanrechtsmedizin orientiertes Untersuchungsschema https://www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/monitoring/totfunduntersuchungen.

Die Herkunft des Wolfes ist aktuell nicht bekannt. Er wurde erstmals genetisch erfasst. Als genetisches Merkmal trägt er den Haplotyp HW01, welcher bei den Wölfen der zentraleuropäischen Population sehr häufig vorkommt. Unfälle im Verkehr sind mit einem Anteil von 75 % die häufigste bekannte Todesursache von Wölfen in Deutschland. Zum Vergleich: Jedes Jahr verunfallen 15.000 bis 20.000 Stück Rehe in Nordrhein-Westfalen im Straßenverkehr; das sind 20-25 % der bekannten Todesursachen dieser in NRW weit verbreiteten Huftierart, die zusammen mit den anderen wildlebenden Huftieren die Nahrungsbasis für die Wölfe in Deutschland darstellt. https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/fjw/pdf/Erl%C3%A4uterung_Jagdstrecke_20212022.pdf

Informationen zum genetischen Monitoring des Forschungsinstitut Senckenberg Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.

Informationen zu den bekannten Todesursachen von Wölfen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/totfunde/statistik-der-todesursachen.

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland.

Di
18
Apr
2023

Wolfsgebiet Eifel - Hohes Venn: Wolfsnachweis im Kreis Euskirchen


 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Kreis Euskirchen.

Am 08. April 2023 wurde ein Wolf in den frühen Morgenstunden von einer Wildkamera in einem Wald bei Mechernich erfasst. Die Örtlichkeit wurde von einer regional zuständigen Wolfsberaterin überprüft. Über Herkunft oder Identität des Wolfes sind keine Aussagen möglich.

Die Stadt Mechernich liegt in der Pufferzone des Wolfsgebiets Eifel – Hohes Venn. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf können Halterinnen und Halter von Schafen und Ziegen sowie Betreiberinnen und Betreiber von Wildgehegen in NRW in dieser Kulisse Fördermittel für den Erwerb von Elektrozäunen und die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune und Zubehör für den Schutz ihrer Herden vor Übergriffen durch Wölfe beantragen. Den Weidetierhalterinnen und -haltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern, da eine solche Zäunung das Risiko eines Wolfsübergriffs nachweislich minimiert.

Fragen zum Herdenschutz können an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW gerichtet werden. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.

Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.

Weitere Informationen zu den Wolfsgebieten, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.

Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland#c22616.

Fr
14
Apr
2023

Neues Wolfsterritorium im Westmünsterland: Wolfsrüde GW2889m in Dämmerwald und Üfter Mark territorial


 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt Wolfsnachweise im Kreis Wesel und im Kreis Recklinghausen.

Ein männlicher Wolf mit der Kennung GW2889m, der am 04. Juli 2022 in Schermbeck (Kreis Wesel) erstmals durch eine Losung identifiziert wurde, konnte am 05. Januar 2023 erneut durch einen Losungsfund im Dämmerwald bei Schermbeck (Kreis Wesel) genetisch nachgewiesen werden. Der Wolfsrüde wurde dann an in der Nacht zum 16. Februar 2023 gerissenen Schafen in den Rhader Wiesen bei Dorsten (Kreis Recklinghausen) genetisch nachgewiesen. Es handelt sich um den ersten nachgewiesenen Übergriff auf Nutztiere durch diesen Wolfsrüden.

Nach den bundeseinheitlichen Monitoringstandards gilt GW2889m jetzt als territorial, weil er länger als sechs Monate im selben Gebiet individuell nachgewiesen wurde. Wolfsterritorien haben in Deutschland eine Größe von durchschnittlich ungefähr 200 km2. Nach aktuellem Kenntnisstand bewegt sich GW2889m vorwiegend in den Wäldern von Dämmerwald und Üfter Mark nördlich der Lippe zwischen Schermbeck, Dorsten und Raesfeld. Das Territorium liegt innerhalb des Wolfsgebietes Schermbeck als Förderkulisse für den Herdenschutz.

Seit Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland kommt es immer wieder zu wolfsverursachten Nutztierschäden. Für nachweislich von einem Wolf verursachte Schäden an Nutztieren gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Förderrichtlinien Wolf landesweit Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen.

Eine wolfsabweisende Zäunung minimiert nachweislich das Risiko eines Wolfsübergriffs. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinien Wolf ist eine entsprechende Förderung in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen möglich. In den Wolfsgebieten Nordrhein-Westfalens ist der Nachweis eines wolfsabweisenden Grundschutzes eine Voraussetzung für die Entschädigung bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild. Bei Schäden an anderen Nutztieren und außerhalb eines Wolfsgebiets ist ein wolfsabweisender Grundschutz vor der Gewährung einer Billigkeitsleistung nicht erforderlich.

Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Die Durchwahl der Servicehotline Herdenschutz ist 0 29 45 / 98 98 98.

Die Hotline ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse herdenschutz@lwk.nrw.de angefragt werden.

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind gebeten, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488, werktags steht die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0.

Weitere Informationen zu den Wolfsgebieten, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.

Über aktuelle Nachweise von Wölfen in NRW können Sie sich über das Umweltportal NRW des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen automatisch informieren lassen: https://www.umweltportal.nrw.de/abo-service.

Homepage des Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/.

Informationen zu Wolfsnachweisen in Deutschland sind zu finden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de/.

Weitere Informationen zum Vorkommen und zum Verhalten des Wolfs in Deutschland erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz: https://www.bmuv.de/themen/naturschutz-artenvielfalt/artenschutz/nationaler-artenschutz/der-wolf-in-deutschland#c22616.