Ergänzend zur Ausweisung der Förderkulisse Herdenschutz verweist das Landesumweltamt (LANUK) auf die Umstrukturierung des Antragsverfahrens zur Förderung von Präventionsmaßnahmen bei der Landwirtschaftskammer NRW (LWK).
Seit dem 01.08.2025 wurde das Antragsverfahren zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Belastungen durch den Wolf neu strukturiert. Um Antragstellerinnen und Antragsteller noch besser unterstützen zu können, beginnt künftig jede Antragstellung mit einem Beratungs- und Informationsgespräch durch die Herdenschutzberatung. Im darauffolgenden Prozess werden die Antragsunterlagen gemeinsam vorbereitet und eine fachliche Stellungnahme durch die Herdenschutzberatung erstellt. Die fachliche Stellungnahme ist von dem Antragsteller zusammen mit dem Grundantrag und den erforderlichen Bescheinigungen und Nachweisen bei der jeweils zuständigen Kreisstelle einzureichen.
Termine mit der Herdenschutzberatung können per E-Mail an herdenschutz@lwk.nrw.de oder telefonisch bei der Herdenschutz-Hotline unter 02945 989898 vereinbart werden. Es gilt weiterhin, dass der Antrag für Präventionsmaßnahmen vor der Auftragserteilung zur Umsetzung der Maßnahmen oder der Beschaffung benötigter Materialien zu stellen ist.
Weitere Informationen zum Herdenschutz in NRW sowie die aktuellen Antragsformulare zur Förderung von Präventionsmaßnahmen sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW zu finden.