Standorttreue Wölfe grenzen ihr Territorium gegenüber ihren Artgenossen ab. Unter anderem setzen sie dazu ihren Kot exponiert und somit meist leicht zu finden ab. Der Kot, auch Losung genannt, wird z. B. auf Geländeerhebungen und Vegetation oder im Bereich von menschengemachten Strukturen wie Feldwegen und Kreuzungen abgesetzt. Um beim Fund einer solchen Losung einen Wolf vermuten zu können, sollte diese mindestens 20 cm lang und 2,5 cm breit sein, sowie von außen sichtbare Haare, Knochenfragmente und sonstige Reste von Beutetieren enthalten.
Entsprechende Losungsfunde in Nordrhein-Westfalen können dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) über das Wolfportals des LANUK gemeldet werden. Hierbei ist die Übermittlung von Fotos (Detailaufnahme und Übersichtsfoto) notwendig. Um eine schnellstmögliche weitere Bearbeitung zu gewährleisten und Rückfragen zu vermeiden, ist es zudem sinnvoll, beim Fotografieren der Losung einen Maßstab oder einen genormten Gegenstand danebenzulegen.
Sollte sich infolge der ersten Bewertung durch das LANUK der Verdacht erhärten, dass es sich um eine Wolfslosung handeln könnte, und festgestellt werden, dass die Losung frisch genug für eine genetische Untersuchung ist, beauftragt das LANUK einen Luchs- und Wolfsberatenden mit der Dokumentation und genetischen Probennahme vor Ort.
Diese Proben werden durch das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen genetisch analysiert. Losungen, welche im Rahmen dieser Untersuchung als Wolfslosungen bestätigt werden, gelten als eindeutige Nachweise (C1). Neben der Bestimmung der Art ist zudem häufig eine Feststellung des Wolfsindividuums möglich. Wenn die Bestimmung der Art durch eine genetische Untersuchung z. B. aufgrund des Alters oder des Zustands der Losung nicht mehr möglich ist, können dem LANUK gemeldete Losungsfunde bei Vorliegen der in den bundesweiten Monitoringstandards beschriebenen Merkmale als bestätigte Hinweise (C2) gewertet werden.