Die Meldungen von Wolfsbeobachtungen an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) sind ein wichtiger Aspekt im Wolfsmonitoring in Nordrhein-Westfalen. Dabei ist grundsätzlich zwischen Sichtbeobachtungen ohne Foto-/ Videoaufnahmen und solchen mit Foto-/ Videoaufnahmen zu unterscheiden.
Nach den bundesweiten Monitoringstandards kann eine Sichtbeobachtung ohne Foto-/ Videoaufnahmen im Sinne der SCALP-Kriterien unabhängig von der Qualifizierung der meldenden Person immer nur als unbestätigter Hinweis (C3) bewertet werden, da eine Überprüfung der Meldung letztendlich nicht möglich ist. Bei Sichtbeobachtung mit Foto-/ Videoaufnahmen, in denen ein Wolf aufgrund von schlecht oder nicht zu erkennenden Bestimmungsmerkmalen weder bestätigt noch ausgeschlossen werden kann, erfolgt ebenfalls eine Bewertung als unbestätigter Hinweis. Meldungen zu Sichtungen mit gut erkennbaren Bild- oder Videonachweisen können als eindeutige Nachweise (C1) bestätigt werden, wenn es sich bei dem vollständig aufgenommenen Tier um einen Wolf handelt und der Standort der Aufnahmen in Folge der Auswertung durch das LANUK verifiziert werden konnte.
Sichtbeobachtungen von Wölfen in Nordrhein-Westfalen mit und ohne Foto-/Videoaufnahmen können dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) über ein digitales Meldeformular übermittelt werden, wodurch sichergestellt wird, dass alle notwendigen Informationen weitergegeben werden. Dieses Meldeformular ist auf der Startseite des Wolfportals des LANUK zu finden.