Sie sind hier: Aktuelles 2025-11-20
Do
20
Nov
2025

Das LANUK informiert: Bundesweite Ergebnisse des Monitoringjahres 2024/25 veröffentlicht


 

Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) stellt die Daten und Informationen der einzelnen Bundesländer zum Wolfsvorkommen jährlich zusammen. Dabei ist für das Monitoringjahr 2024/25 (1. Mai 2024 bis 30. April 2025) im Vergleich zu vergangenen Monitoringjahren erstmals eine Stagnation der Bestandsentwicklung zu vermelden.

Insgesamt konnten bundesweit 276 Wolfsterritorien bestätigt werden. Das Wolfsvorkommen konzentriert sich wie in den Vorjahren auf das Gebiet von Niedersachsen über Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis nach Sachsen. In Nordrhein-Westfalen konnten im Monitoringjahr 2024/25 – wie auch im Monitoringjahr 2023/24 - erneut sechs Wolfsterritorien bestätigt werden. In diesen konnten drei Rudel, ein Paar und zwei Einzeltiere nachgewiesen werden. Die Daten und Entwicklungen sind auf der Internetseite der DBBW veröffentlicht.

Das Territorium Nordeifel, in welchem der Reproduktionsnachweis für 2024 auf nordrhein-westfälischer Seite erfolgte, zählt zu den belgischen Wolfsterritorien. Es wird bei der Auflistung nordrhein-westfälischer Territorien daher nicht berücksichtigt.

Auch im aktuellen Monitoringjahr 2025/26 konnten bereits wichtige Erkenntnisse erlangt werden. So konnte der Rudelstatus in den Wolfsterritorien Leuscheid und Rureifel durch Welpennachweise bestätigt werden.

Um die Halterinnen und Halter von Weidetieren zu unterstützen, hat das Land die Herdenschutzförderung im August 2025 auf die gesamte Landesfläche ausgedehnt. Tierhaltungen von Schafen, Ziegen und Gehegewild in allen Regionen des Landes können dadurch finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen beantragen. Die Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen werden zu 100 Prozent vom Land übernommen. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen kostenlos für alle Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter an. Auch Entschädigungen für Schäden durch Wolfsrisse an Haus- und Nutztieren werden landesweit gezahlt, wobei je nach Tierart entsprechende Anforderungen an Schutzmaßnahmen gelten.

Weitere Informationen zum Monitoringjahr 2024/25 sind auf der Internetseite der DBBW zu finden.

Aktuelle Wolfsnachweise in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK).