Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald

Im Rahmen des Wolfsmonitorings wurde im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis mehrfach ein weiblicher Wolf nachgewiesen. Ein erster genetischer Nachweis des weiblichen Wolfs mit der Kennung GW3199f wurde in Nordrhein-Westfalen an einem Sikawildriss vom 14.05.2023 bei Warstein im Kreis Soest erbracht. Weitere genetische Nachweise desselben Individuums erfolgten in Nordrhein-Westfalen im August 2023 anhand von zwei weiteren Sikawildrissen am 06.08.2023 in Arnsberg im Hochsauerlandkreis sowie am 14.03.2024 in Möhnesee im Kreis Soest. Des Weiteren gab es am 26.05.2024 einen Nutztierriss in Warstein, bei dem die Wölfin GW3199f als Verursacherin nachgewiesen werden konnte. Bei dem weiblichen Wolf handelt sich um einen Abkömmling aus dem sächsischen Wolfsterritorium Gohrischheide. Die Elterntiere sind die Wölfe GW1004f und GW1875m. Aufgrund mehrfacher Nachweise über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten geht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) davon aus, dass dieses Tier standorttreu geworden ist.

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen weist daher mit Wirkung zum 25.07.2024 die „Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald“ sowie die umgebende „Pufferzone Oberer Arnsberger Wald“ aus. Grundlage der Ausweisung sind die „Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen“ („Förderrichtlinien Wolf“, RdErl. v. 10.06.2024, MBl. NRW. S. 681).

Eine Karte der Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald mit umliegender Pufferzone findet sich hier.

Da im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis die fachlichen Voraussetzungen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch den Wolf nach Nr. 3.4.1 in Verbindung mit Nr. 3.4.1.2 und Nr. 3.4.1.3 der Förderrichtlinien Wolf vorliegen, wird die Förderkulisse in Nordrhein-Westfalen um dieses Gebiet erweitert. Die Abgrenzung hat das zuständige LANUV auf der Grundlage fachlicher Kriterien vorgenommen.

Abgrenzung der „Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald“ einschließlich Pufferzone

Der südliche Bereich der „Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald“ mit umliegender Pufferzone umfasst den westlichen Teil des Hochsauerlandkreises und damit einen bedeutenden Anteil des Arnsberger Waldes mit seinen ausgedehnten Wäldern im Bereich von Arnsberg und Meschede. Nach Norden hin erstreckt sich die Förderkulisse in den südlichen Teil des Kreises Soest, wo ebenfalls bedeutende Teile des Arnsberger Waldes im Bereich von Möhnesee und Warstein liegen. Weiter nördlich wird sie im Bereich von Ense, Möhnesee und Warstein durch den Übergang von den Wäldern des Arnsberger Waldes in die Agrarlandschaft der Soester Börde begrenzt. Im Süden bilden insbesondere Bundesautobahnen, dichte Siedlungsstrukturen sowie die Ruhr erkennbare Grenzen. Im Südwesten grenzt sie an die bestehende Pufferzone um die „Förderkulisse Märkisches Sauerland“ sowie im Nordosten an die bestehende Pufferzone um die „Förderkulisse Senne – Eggegebirge“.

Die Abgrenzung der zentralen „Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald“ umfasst auf einer Fläche von 322 km² folgende Städte und Gemeinden (Teilbereiche in Klammern):

  • Hochsauerlandkreis: Städte Arnsberg (nördlich A46 und östlich A445) und Meschede (nördlich A46 und westlich B55).
  • Kreis Soest: Stadt Warstein (westlich B55 und südlich B516), Gemeinden Möhnesee (südlich B516) und Ense (östlich A445 und südlich B516 / Waltringer Weg).

Die umliegende „Pufferzone Oberer Arnsberger Wald“ umfasst auf einer Fläche von 580 km² die restlichen Bereiche der mit der zentralen Förderkulisse angeschnittenen bzw. weitere unmittelbar umliegende Gemeinden. Zur Pufferzone zählen die folgenden Städte und Gemeinden (Teilbereiche in Klammern):

  • Hochsauerlandkreis: Städte Arnsberg (südlich A46 und westlich A445) und Meschede (südlich A46 und östlich B55).
  • Kreis Soest: Stadt Warstein (östlich B55 und nördlich B516), Gemeinden Möhnesee (nördlich B516), Ense (westlich A445 und nördlich B516 / Waltringer Weg) und Rüthen.

Die Ausweisung einer Herdenschutz-Förderkulisse sowie einer umgebenden Pufferzone beim Vorkommen eines territorialen Wolfes ist insbesondere für die Weidetierhaltung von großer Bedeutung. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet in dieser Förderkulisse auf der Grundlage der Förderrichtlinien Wolf eine Förderung von Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zum Herdenschutz (Präventionsmaßnahmen) an.

Billigkeitsleistungen und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen nach den „Förderrichtlinien Wolf“

In Ergänzung zum Wolfsmanagementplan hat das Umweltministerium erstmalig im Februar 2017 die „Förderrichtlinien Wolf“ veröffentlicht. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinien Wolf berücksichtigt die novellierten europarechtlichen Vorgaben des EU-Beihilferechts, sodass die besonderen Regelungen und Schwellenwerte zu „De-minimis-Beihilfen“ nicht mehr anzuwenden sind. Dies bedeutet insbesondere für die Berufsschäfer eine erhebliche Erleichterung.

Mit den aktuellen Förderrichtlinien Wolf führt das Land Nordrhein-Westfalen die bereits seit der erstmaligen Rückkehr eines Wolfes Ende 2009 gängige Praxis fort, die vom Wolf verursachten Tierrisse finanziell auszugleichen. Billigkeitsleistungen (Höhe 100%) werden unter anderem für Tierverluste, für die Kosten für den Tierarzt und für Medikamente gewährt. Das Land Nordrhein-Westfalen gleicht darüber hinaus die Schäden an Schutzvorrichtungen sowie die finanziellen Schäden durch Fehlgeburten finanziell aus, die durch Wölfe ausgelöst wurden. In der „Förderkulisse Oberer Arnsberger Wald“ gilt für die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen Nr. 2.4.1.2 der Förderrichtlinien Wolf.

Zusätzlich können Betriebe mit Tierhaltungen von Schafen und Ziegen sowie von Gehegewild in einer Förderkulisse nach Nr. 3.4.1 in Verbindung mit Nr. 3.4.1.2 und Nr. 3.4.1.3 der Förderrichtlinien Wolf auch Fördermittel für vorbeugende investive Herdenschutzmaßnahmen (Höhe 100%) beantragen. Gefördert werden der Erwerb von Elektrozäunen sowie die wolfssichere Optimierung bestehender Zäune. Darüber hinaus kann auch die Anschaffung und Ausbildung von geeigneten Herdenschutzhunden finanziell unterstützt werden (beschränkt auf die Förderkulisse nach Nr. 3.4.1 in Verbindung mit Nr. 3.4.1.2 der Förderrichtlinien Wolf).

Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sowie Anträge auf Billigkeitsleistungen der durch einen Wolf verursachten Schäden können beim Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragten gestellt werden (nähere Informationen unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/wolf/index.htm).